Pflegegrade – wann habe ich Anspruch?
Es müssen Diagnosen vorliegen und Symptome vorhanden sein. Betroffenen geht es schlecht und ohne regelmäßige Hilfen von Angehörigen, Nachbarn, Freunde und Bekannte, ist das Leben Zuhause alllein nicht mehr möglich. Hilfsmittel werden genutzt, z. B. ein Gehstock oder Rollator, weil eine Gangunsicherheit eine selbstständige Fortbewegung nicht zulässt.
Geprüft wird von den Gutachtern die reine Selbstständigkeit, die allein nur von der Beweglichkeit der Gelenke abgeleitet wird. Und das ist nicht richtig.
Was muss sich ändern
Den Kranken- und Pflegekassen und den Medizinischen Diensten der Krankenkassen müssen die Hoheitsrechte entzogen werden und die Rechte der Versicherten gilt es im SGB XI und BRi zu fixieren. Die Pflegebedürftigkeit muss neu definiert werden, damit ist Folgendes gemeint: Bei körperlich Erkrankten muss das chronische Schmerzsyndrom beachtet werden, wenn sie Bewegungen durchführen. Bei seelisch Erkrankten müssen die ursächlichen Symptome wie Antriebslosigkeit, Depressionen und Erschöpfungssyndrom erfasst werden und bei geistigen Erkrankungen das Unvermögen der zielgerichteten Bewegungen.
Abschaffung der Medizinischen Dienste
Die Medizinischen Dienste (MD für gesetzlich Versicherte, Medic Proof für Privatversicherte und Sozialmedizinischer Dienst der Knappschaft SMD) werden nicht benötigt und können abgeschafft werden. Jeder Bundesbürger sollte diese Versicherung frei wählen dürfen, sowie das in Österreich der Fall ist.